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16.03.2023
Seit dem 1. Mai 2004 ist jeder Arbeitgeber in Deutschland nach §167 Abs. 2 SGB IV zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, wenn ein/e Beschäftigte/r länger sechs Wochen (42 Tage) in den... mehr
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16.03.2023
Seit dem 1. Mai 2004 ist jeder Arbeitgeber in Deutschland nach §167 Abs. 2 SGB IV zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, wenn ein/e Beschäftigte/r länger sechs Wochen (42 Tage) in den... mehr
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29.03.2023
Seit dem 1. Mai 2004 ist jeder Arbeitgeber in Deutschland nach §167 Abs. 2 SGB IV zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, wenn ein/e Beschäftigte/r länger sechs Wochen (42 Tage) in den... mehr
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29.03.2023
Seit dem 1. Mai 2004 ist jeder Arbeitgeber in Deutschland nach §167 Abs. 2 SGB IV zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, wenn ein/e Beschäftigte/r länger sechs Wochen (42 Tage) in den... mehr
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26.04.2023
Seit dem 1. Mai 2004 ist jeder Arbeitgeber in Deutschland nach §167 Abs. 2 SGB IV zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet, wenn ein/e Beschäftigte/r länger sechs Wochen (42 Tage) in den... mehr
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Neuigkeiten
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10.03.2022
Ab sofort ist die GBS Mitglied beim BBGM
Networking ist das A und O - deshalb ist die GBS nun u.a. Mitglied beim Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement e.V. [BBGM] .
Der BBGM ist ein selbständiger und unabhängiger Fachverband und steht für alle Themen der betrieblichen Gesundheit mit dem Ziel der Stärkung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden und Führungskräften durch Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Der Fachverband bietet internen betrieblichen Fachkräften sowie externen Akteuren für die betriebliche Gesundheitsarbeit: Orientierung, Qualifizierung und fachbezogenen Austausch (insbesondere bei der Entwicklung gezielter Maßnahmen und eines Managementsystems). Der BBGM trägt durch seine Arbeit zur Weiterentwicklung und Professionalisierung des Fachgebietes bei, entwickelt Standards und setzt Leitplanken. Durch eine gezielte Einflussnahme auf die Qualifikation der handelnden Akteure, auf die Umsetzung von betrieblicher Gesundheitsarbeit sowie der dafür notwendigen politischen Rahmenbedingungen, gestaltet er die gesunde Arbeitswelt von morgen.
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ÜBER MICH
Mein Name ist Finja Sandhop. Ich unterstütze und berate norddeutsche Unternehmen bei allen Fragen und Maßnahmen rund um die Themen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements.
KONTAKTIEREN SIE MICH
(M.A.) Finja Sandhop
Jacob-Nöbbe-Bogen 51
24939 Flensburg
Tel.: +49 159 0650 0169
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